Die Leistungen in Kürze
Leistungsziel
Mit den festgelegten Sparbeiträgen wird ein klares Leistungsziel verfolgt: Die Altersrente soll, bei voller Beitragszeit, im Alter von 65 Jahren 60% des letzten versicherten Lohnes betragen. Zusammen mit den Leistungen der AHV – und allenfalls der 3. Säule – sollen die Versicherten nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard weiterführen können.
Referenzalter
Das Referenzalter ist im Vorsorgeplan definiert. Es entspricht demjenigen Alter, in welchem ohne anderslautende Erklärung des Mitarbeiters die Altersleistungen automatisch ausgelöst werden.
Altersrücktritt
Der Altersrücktritt kann für Männer und Frauen zwischen dem vollendeten 58. Altersjahr und dem Referenzalter erfolgen. Der Versicherte hat die Möglichkeit, mit Einverständnis der Unternehmung, den Altersrücktritt bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufzuschieben.
Massgebender Jahreslohn
Der massgebende Jahreslohn entspricht in der Regel dem arbeitsvertraglich festgelegten Jahreslohn entsprechend dem Beschäftigungsgrad.
Versicherter Lohn
Der versicherte Lohn entspricht dem massgebenden Jahreslohn abzüglich des Koordinationsbetrags. Der versicherte Lohn bildet die Basis für die Leistungen bei Tod oder Invalidität sowie für die Berechnung der Beiträge. Durch den Koordinationsbetrag wird berücksichtigt, dass ein Teil des Einkommens bereits durch die 1. Säule (AHV/ IV) versichert ist und er verhindert damit eine Überversicherung. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird er entsprechend dem Beschäftigungsgrad herabgesetzt.
Umwandlungssätze
Die Umwandlungssätze finden Sie im Vorsorgeplan.
Unsere Leistungen
- Altersrenten
- Pensionierten-Kinderrenten
- Altersleistungen in Kapitalform
- Teilpensionierung
- Invalidenrenten
- Invalidenkinderrenten
- Ehegattenrenten / Lebenspartnerrenten
- Waisenrenten
- Todesfallkapital
- Freizügigkeitsleistung beim arbeitsvertraglichen Dienstaustritt
Besondere Leistungen
- Wohneigentumsförderung (Vorbezug/Verpfändung)
- Scheidung
Alter
- Altersrenten
- Pensionierten-Kinderrenten
- Altersleistungen in Kapitalform
- Teilpensionierung
Invalidität
- Invalidenrenten
- Invalidenkinderrenten
Tod
- Ehegattenrenten / Konkubinatspartnerrente
- Waisenrenten
- Todesfallkapital
Austritt
- Freizügigkeitsleistung
Besonderes
- Wohneigentum (Vorbezug/Verpfändung)
- Scheidung