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Alter (Pensionierung)

Rentenalter
Das ordentliche Rücktrittsalter ist im Vorsorgeplan definiert. Es entspricht demjenigen Alter, in welchem ohne anderslautende Erklärung des Mitarbeiters die Altersleistungen automatisch ausgelöst werden.

Altersrücktritt
Der Altersrücktritt kann für Männer und Frauen zwischen dem vollendeten 58. Altersjahr und dem Rentenalter erfolgen. Der Versicherte hat die Möglichkeit, mit Einverständnis der Unternehmung, den Altersrücktritt bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufzuschieben.

Altersrente
Die jährliche Altersrente ergibt sich durch die Umwandlung des vorhandenen Altersguthabens im entsprechenden Alter mit dem Umwandlungssatz.

Die voraussichtlichen Altersleistungen (Rente / Kapital) finden Sie auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis. Es ist jedoch eine unverbindliche Zusammenstellung der zu erwartenden Ansprüche. Daraus lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten. Die Grundlage für die Leistungen bildet jeweils das gültige Vorsorgereglement.

Einkäufe in die Pensionskasse verbessern Ihre Altersleistungen, unterliegen jedoch unter gewissen Einschränkungen. Mehr dazu finden Sie hier.

Kapitalbezug
Anmeldefrist: 3 Monate vor Altersrücktritt
Beim Altersrücktritt haben Sie die Möglichkeit, die Altersrente oder einen Teil davon, als Kapital zu beziehen. Die Frist für die Anmeldung für den Kapitalbezug beträgt 3 Monate. Mit der Auszahlung des Kapitals werden die Altersrente und die mitversicherten übrigen Leistungen entsprechend gekürzt. Das Kapital wird in den ersten zehn Tagen nach der Pensionierung überwiesen. Der gewünschte Betrag können Sie mit dem Formular P «Anmeldung zur Pensionierung» bekannt geben. Bei verheirateten Versicherten bzw. bei Versicherten in eingetragener Partnerschaft muss die Anmeldung zur Pensionierung vom Ehegatten bzw. vom eingetragenen Partner mitunterzeichnet werden. Der Anmeldung ist eine gut lesbare Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Ausländerausweis) des Ehegatten resp. des eingetragenen Partners beizulegen. Allenfalls behalten wir uns das Recht vor, eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift zu verlangen.

Pensionierten-Kinderrente
Der Bezüger einer Altersrente hat Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente für jedes Kind, das das 18. Altersjahr noch nicht beendet hat. Darüber hinaus dauert der Anspruch bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn das Kind erwiesenermassen noch in Ausbildung oder zu mindestens 70% invalid ist. Für jedes anspruchsberechtigte Kind beträgt die Pensionierten-Kinderrente 1/6 der Altersrente.

Teilpensionierung
Reduziert ein aktiver Versicherter zwischen der Vollendung des 58. Altersjahrs, aber vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber sein Arbeitspensum um mindestens 20% eines Vollpensums, so kann er eine Teilpensionierung verlangen. Das verbleibende Arbeitspensum muss mindestens 20% eines Vollpensums betragen und der Mindestlohn für die Aufnahme in die Versicherung darf nicht unterschritten werden. Es können maximal zwei solche Teilpensionierungsschritte vorgenommen werden.

Auszahlung
Renten: Die Auszahlungen der Renten erfolgen monatlich jeweils bis spätestens am 10. des Monats.
Für den Monat, in dem der Anspruch erlischt, wird die Rente voll ausbezahlt.

Kapitalabfindung: Die Auszahlungen der Kapitalabfindungen erfolgen ohne Zins innert 30 Tagen ab Fälligkeit, sofern wir die notwendigen Angaben erhalten haben.

Wie weiter?
Sie möchten eine provisorische Berechnung Ihrer Altersleistungen auf ein bestimmtes Datum? Bitte senden Sie uns dafür ein E-mail oder nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf.

Die Anmeldung zur Pensionierung ist uns spätestens 3 Monate vor dem Altersrücktritt schriftlich mit dem Formular P anzuzeigen. Eine spätere Anmeldung kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.

Tipps:

  • Bereiten Sie Ihren Altersrücktritt rechtzeitig vor! Eine gute Planung beginnt bereits Jahre vor dem Altersrücktritt. Sprechen Sie Ihren Versicherungs- oder Bankberater darauf an; zu gegebener Zeit Ihren Vorgesetzten sowie die Personalabteilung Ihrer Unternehmung
  • Informieren Sie sich über Seminare zur Pensionierungsvorbereitung und nehmen Sie daran teil.
  • Mit dem flexiblen Altersrücktritt entscheiden Sie, wann Sie in Pension gehen wollen.
  • Nutzen Sie in Absprache mit dem Arbeitgeber die Möglichkeit der Teilpensionierung.
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten des Einkaufs in die Pensionskasse. Verbessern Sie dadurch Ihre Altersleistungen oder Freizügigkeitsleistung. Sie sparen zudem noch Steuern!