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Jahresbericht
2018

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Wirtschaft entwickelte sich 2018 schweiz- wie auch weltweit positiv. Das Börsenjahr hingegen machte den Aufwärtstrend nicht mit. Es war äusserst turbulent und starken Schwankungen unterworfen. Die Märkte wurden durch politische Faktoren noch zusätzlich verunsichert: die abnehmende Wachstumsdynamik weltweit, das No-Deal-Szenario beim Brexit, der Budgetstreit der EU mit Italien, der von den USA angezettelte Handelskonflikt insbesondere mit China.

Das Anlagejahr 2018 wirkte sich entsprechend negativ auf die Pensionskassen aus. Die Leiden der beruflichen Vorsorge bleiben dieselben: Die enorm expansive Geldpolitik der Notenbanken zementiert das Tiefzinsumfeld. Dann die demografische Entwicklung mit einer alternden Bevölkerung. Hinzu kommt der fehlende Wille der Politik, die strukturellen Probleme anzugehen und den Reformstau zu lösen.

In diesem Umfeld wird es für Pensionskassen immer schwieriger, systematische Finanzierungslücken durch Rendite schliessen zu können. Die Vorsorge RUAG setzt deshalb seit Jahren schon auf ein anderes Prinzip: Die Risiken minimieren und die Umverteilung von den aktiv Versicherten zu den Rentenbeziehenden eindämmen.

Mit Blick auf die Schweiz interessieren die im Wahljahr 2019 anstehenden Entscheide bezüglich Altersvorsorge. Die Alterung der Gesellschaft und der Renteneintritt der Babyboomer bringen die Renten- und Gesundheitssysteme an ihre Grenzen. Je weniger Leute arbeiten und für die soziale Absicherung der Älteren aufkommen, desto teurer wird es für die jüngere Generation. Betreffend BVG-Revision haben die Sozialpartner dem Bundesrat bis im April 2019 Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein grosser Wurf im Entstehen ist und es zu einem Befreiungsschlag kommt. Für die Vorsorge RUAG gilt, sich zugunsten der Versicherten und Rentenbeziehenden bestmöglich mit den gegebenen Rahmenbedingungen zu arrangieren.

Der Stiftungsrat wird sich zudem mit dem bundesrätlichen Entscheid zur Entflechtung der RUAG und den damit verbundenen Folgen für die Vorsorge RUAG vertieft auseinandersetzen müssen. Die Vorsorge RUAG wird ihre Struktur und Organisation auf die neue Konzernstruktur der RUAG ausrichten und sich bis Ende Jahr neu aufstellen. Die Arbeiten sind äusserst anspruchsvoll und sind bereits angelaufen. Vorgesehen ist, den Versicherten in den neuen Organisationseinheiten der entflochtenen RUAG den geltenden Vorsorgeplan unverändert anzubieten.

Bewertungszinssatz

Das Zinsniveau blieb auch im Jahr 2018 trotz kurzfristigen Bewegungen nach oben auf einem Rekordtief. Die Schweizerische Nationalbank wird vorerst keine Zinserhöhungen vornehmen und auch an den Negativzinsen festhalten.

Der Stiftungsrat sieht sich deshalb in seiner Politik einer marktnahen Bewertung der Rentenverpflichtungen einmal mehr bestätigt. Der Bewertungszinssatz wurde in den vergangenen Jahren schrittweise von ursprünglich 4.0 % auf 1.25 % gesenkt (siehe dazu auch die Jahresberichte der Vorjahre). Der Stiftungsrat tätigte nun den finalen Schritt zur ökonomischen Bewertung der Rentenverpflichtungen: Erstmals ab Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 werden künftig die fristenkongruenten Kassenzinssätze von Obligationen der Schweizerischen Eidgenossenschaft verwendet. Dies entspricht für den Jahresabschluss 2018 einem fixen Bewertungszinssatz von 0.1 % (siehe Ziffer 5.6 und 7.6 im Anhang zur Jahresrechnung). Auf den Umwandlungssatz hat dies keine Auswirkungen. Zur Finanzierung der Neubewertung der Rentenverpflichtungen hat die Patronale Finanzierungsstiftung der RUAG Vermögen von 156.7 Mio. Franken an die Vorsorge RUAG übertragen.

Deckungsgrad

Die Pensionskassen müssen von Gesetzes wegen jährlich den Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 berechnen und im Anhang der Jahresrechnung ausweisen (siehe Ziffer 5.7). Er beträgt 101.1 % (Vorjahr 103.3 %). Per Definition soll ein Deckungsgrad Auskunft geben, ob die laufenden und die künftigen reglementarischen Verpflichtungen durch das Vermögen der Vorsorgeeinrichtung gedeckt sind. Dies ist der Fall, wenn der Deckungsgrad mindestens 100 % beträgt.

Neben dem vom Gesetz vorgeschriebenen Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 werden zusätzlich auch ein ökonomischer Deckungsgrad sowie ein risikotragender Deckungsgrad ausgewiesen. Per 31. Dezember 2018 beträgt der ökonomische Deckungsgrad 96 % (Vorjahr 91.1 %) und der risikotragende Deckungsgrad 109.8 % (Vorjahr 98.9 %). Die Erläuterungen zu den Deckungsgraden sind unter Ziffer 9.3 im Anhang der Jahresrechnung zu finden.

Versicherungstechnisches Gutachten

Alle drei Jahre erstellt der Experte für berufliche Vorsorge ein versicherungstechnisches Gutachten. Der Experte hält darin fest, dass die Vorsorge RUAG ihre Verpflichtungen erfüllen kann und die laufende Finanzierung gesichert ist. Der Bewertungszinssatz sowie die verwendeten versicherungstechnischen Grundlagen werden als angemessen erachtet und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bestätigt. Nicht erreicht ist jedoch der Zieldeckungsgrad von 117 %. Die Sanierungsfähigkeit ist im Quervergleich mit anderen Pensionskassen aufgrund des hohen Rentnerbestandes zwar eher als ungenügend zu beurteilen. Die getroffenen Massnahmen zur Deckung der versicherungstechnischen Risiken sind aber ausreichend. 

Vermögensanlage

Das Börsenjahr 2018 war für Pensionskassen historisch gesehen besonders enttäuschend. Der Handelskonflikt zwischen den USA, China und Europa einerseits sowie der Brexit andererseits beeinträchtigten den Risikoappetit der Marktteilnehmer deutlich. Die angespannte welthandelspolitische Lage hat sich 2018 endgültig in einer grossen Verunsicherung an den Kapitalmärkten niedergeschlagen. Was in den ersten beiden Quartalen noch im Rahmen einer regulären Korrektur abgelaufen ist, hat sich im zweiten Semester durch weitere starke Kursrückgänge zu einem Bärenmarkt entwickelt. Auch der am Jahresende übliche kurze und starke Kursanstieg an der Börse ist ausgeblieben. Somit mussten fast alle Anlageklassen Kursverluste hinnehmen. 

Die Obligationenanlagen in Schweizer Franken konnten mit Ausnahme des SBI Foreign AAA-BBB (ausländische Schuldner in Schweizer Franken) eine leicht positive Rendite erzielen. Demgegenüber wiesen sämtliche Aktienindizes eine negative Rendite aus. Das gilt auch für die börsenkotierten Schweizer Immobilienfonds sowie in- und ausländische Immobilienaktien. Einzig Schweizer Anlagestiftungen für Immobilien erzielten aufgrund ihrer Bewertungsmethodik eine positive Rendite. Auch bei den alternativen Anlagen erwirtschaften mit Ausnahme der Infrastrukturanlagen alle anderen Anlagekategorien wie Rohstoffe, Hedge Funds und Private Equity eine negative Rendite.

Die aktuelle Anlagestrategie der Vorsorge RUAG ist geprägt von einer tiefen Aktienquote und dem Verzicht auf alternative Anlagen. Die Strategie ist damit auf wesentlich geringere Aktien- und Währungsrisiken ausgerichtet als der Schweizer Durchschnitt. Dementsprechend ist die Rendite der Vorsorge RUAG in einem guten Aktienjahr schlechter, in einem schlechten Aktienjahr jedoch besser als diejenige anderer Schweizer Pensionskassen. Diese im Jahresbericht 2017 gemachte Aussage hat sich auch im vergangenen Jahr bewahrheitet: Der Strategie entsprechend wurde im Jahr 2018 auf dem Gesamtvermögen eine negative Rendite von -2.12 % erwirtschaftet, während der Schweizer Durchschnitt bei -3.20 % liegt (Quelle: Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index).

Als grösste Herausforderung für die Zukunft verbleibt im nach wie vor anhaltenden Tiefzinsumfeld und mit den aktuellen reglementarischen Leistungsversprechen der damit verbundene Renditedruck.

Verzinsung

Die negative Rendite liess kaum Spielraum bei der Verzinsung der Altersguthaben im Jahr 2018. Der Stiftungsrat legte deshalb eine Verzinsung von 1.0 % analog der BVG-Mindestverzinsung fest.

Unterjährige Ereignisse wie Austritte und Pensionierungen werden im Jahr 2019 mit 0.4 % verzinst.

Pensionierungsverluste

Ziffer 5.4.1 im Anhang zur Jahresrechnung weist unter anderem die Höhe der effektiven Pensionierungsverluste aus. Sie betragen im Jahr 2018 rund 2 Mio. Franken. Für die 58 neuen Rentenbeziehenden waren 6.6 % der Leistungen nicht voll gedeckt. Bezogen auf das Anlagevermögen werden 0.1 % der erwirtschafteten Jahresrendite zur Deckung der Pensionierungsverluste verwendet. Infolge der Senkung des Umwandlungssatzes per 1. Januar 2017 konnten die Pensionierungsverluste stark reduziert werden.

Keine Rententeuerung

Aufgrund des Deckungsgrades und der eingeschränkten Risikofähigkeit waren die Voraussetzungen zur Gewährung eines Teuerungsausgleichs für die Alters-, Invaliden-, Ehegatten- sowie Kinderrenten ab 1. Januar 2019 nicht gegeben.

Reglementsänderungen

Auf den 1. Januar 2019 wurde der massgebende Jahreslohn neu festgelegt. Als solcher gilt grundsätzlich wie bisher der AHV-pflichtige Jahreslohn (zwölf Monatslöhne zuzüglich des 13. Monatslohnes). Neu dazu kommen allfällige Funktionszulagen, Schichtzulagen sowie Boni. Ausserdem werden explizit diejenigen Lohnbestandteile aufgeführt, die zur Ermittlung des massgebenden Jahreslohnes nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen zu den Reglementsänderungen sind wie immer auf der Website www.vorsorgeruag.ch zu finden.

Fusion der Kadervorsorge RUAG mit der Vorsorge RUAG

Da ab 1. Januar 2019 die Versicherung der Boni durch die Vorsorge RUAG erfolgt, wird als Folge davon die Kadervorsorge RUAG mittels Fusion in die Vorsorge RUAG integriert. Die Stiftungsräte werden dazu einen Fusionsvertrag zwischen den beiden Stiftungen abschliessen und eine Fusionsbilanz per 1. Januar 2019 erstellen. Die zu übernehmenden Aktiven und Passiven der Kadervorsorge RUAG betragen 20.8 Mio. Franken per 31. Dezember 2018.

Verwaltungskosten

Die Netto-Kosten für die Vermögensverwaltung betragen 0.211 % der transparenten Vermögensanlagen (siehe Ziffer 6.8 im Anhang zur Jahresrechnung). Sie liegen tiefer als im Vorjahr (0.265 %). Wie in den Vorjahren wird eine Kostentransparenzquote von 100 % erreicht.

Details zu den allgemeinen Verwaltungskosten sind aus Ziffer 7.4 im Anhang zur Jahresrechnung ersichtlich. Daraus geht hervor, dass sie pro Kopf gegenüber dem Vorjahr von 190 auf 199 Franken pro Mitglied leicht gestiegen sind. Wie im Vorjahr machen sie unverändert 0.06 % des Vermögens aus.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat hat im vergangenen Jahr seine ordentlichen Geschäfte an vier Sitzungen in unveränderter Zusammensetzung behandelt. Auf Ende April 2019 hat Peter Probst seinen Rücktritt als Arbeitnehmervertreter eingereicht. Das Verfahren zur Ersatzwahl wurde bereits eingeleitet.

Aus- und Weiterbildung

Der Stiftungsrat setzte sich an einer separaten Ausbildungsveranstaltung intensiv mit dem versicherungstechnischen Gutachten, dem Bewertungszinssatz sowie den Reglementsänderungen auseinander. Entsprechende Beschlüsse wurden an nachfolgenden ordentlichen Sitzungen gefällt.

Die einzelnen Stiftungsräte haben sich auch individuell an verschiedensten Seminaren und Anlässen zu aktuellen BVG- und Pensionskassenfragen weitergebildet.

Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter orientieren regelmässig an den Personalfachtagungen der RUAG über aktuelle Themen der beruflichen Vorsorge. Sie referieren zudem an den speziellen Kursen für RUAG-Mitarbeitende zur Vorbereitung der Pensionierung.

Revision

Unsere Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG hat die Zwischenprüfungen vom 26. bis 28. November 2018 sowie die Schlussprüfungen vom 25. bis 28. Februar 2019 durchgeführt. Sie bestätigt, dass die diesbezüglich anwendbaren gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Vorschriften eingehalten wurden. Sie empfiehlt dem Stiftungsrat, die Jahresrechnung 2018 zu genehmigen.