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Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage

Solidarhaftung und Bürgschaften

Die Stiftung geht keine Solidarhaftung ein und gewährt keine Bürgschaften.

Laufende Rechtsverfahren

Zurzeit ist ein Rechtsverfahren hängig (vgl. Ziffer 7.7).

Ökonomischer Deckungsgrad / risikotragender Deckungsgrad

Für eine effektive sowie ökonomische Beurteilung der finanziellen Situation der Kasse ist es sinnvoll, die Vorsorgeverpflichtungen anhand der aktuellen Zinskurve der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zu bewerten. Neben dem versicherungstechnischen Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 (siehe Ziffer 5.7) werden auch ein ökonomischer Deckungsgrad sowie ein risikotragender Deckungsgrad berechnet.

Ökonomischer Deckungsgrad

Bei der Berechnung des ökonomischen Deckungsgrades werden sämtliche Verpflichtungen der Rentner mit der aktuellen Zinskurve SNB berechnet. Für die Berechnung der Barwerte der aktiven Versicherten, die im Jahr 2019 55 Jahre alt oder älter sind, werden die erworbenen Altersguthaben per 31.12.2018 mit einem Zinssatz von 1.50 % (Projektionszinssatz) bis zum 65. Altersjahr hochgerechnet, in Altersrenten umgewandelt und mit der Zinskurve SNB diskontiert. Für die aktiven Versicherten vor dem 55. Altersjahr entspricht der Barwert der Verpflichtungen den Freizügigkeitsleistungen per 31.12.2018.

Per 31.12.2018 beträgt der ökonomische Deckungsgrad 96.0 % (Vorjahr 91.1 %).

Risikotragender Deckungsgrad

Der risikotragende Deckungsgrad schafft die notwendige Transparenz bezüglich der Lage der aktiven Versicherten. Der risikotragende Deckungsgrad misst die Belastung der Risikoträger einer Vorsorgeeinrichtung. Die Risikoträger sind die aktiven Versicherten und die Arbeitgeber. Die laufenden Renten sind hingegen gesetzlich garantiert. Je höher der Anteil der garantierten Renten an den Gesamtleistungen ist, desto stärker konzentrieren sich die Risiken bei den aktiven Versicherten. Beim risikotragenden Deckungsgrad wird das Vorsorgekapital der Rentner unter Anwendung der aktuellen Zinskurve SNB errechnet. Das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten entspricht den Freizügigkeitsleistungen per 31.12.2018.

Wird das für die garantierte Ausrichtung der Rentenleistungen notwendige Kapital (ökonomisches Vorsorgekapital) vom verfügbaren Gesamtvermögen abgezogen, so resultiert das für die Deckung der nicht garantierten Leistungen verbleibende Vermögen. Der Deckungsgrad ist das Verhältnis zwischen dem verbleibenden Vermögen der aktiven Versicherten und ihren Freizügigkeitsleistungen.

Per 31.12.2018 beträgt der risikotragende Deckungsgrad 109.8 % (Vorjahr 98.9 %).