Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad
Art der Risikodeckung, Rückversicherungen
Die Pensionskasse ist voll autonom. Sie trägt die versicherungstechnischen Risiken für Alter, Tod und Invalidität selbst, ebenso wie die Anlagerisiken auf den Vermögensanlagen.
Entwicklung und Verzinsung der Sparguthaben im Beitragsprimat
2018TCHF | 2017TCHF | |
---|---|---|
Stand am 1.1. | 832’792 | 812’996 |
Bildung | ||
Sparbeiträge Arbeitnehmer | 33’369 | 33’786 |
Sparbeiträge Arbeitgeber | 33’849 | 34’360 |
Subventionsbeiträge Stiftung | 485 | 575 |
Eintrittsleistungen | 35’904 | 45’671 |
Einkäufe Arbeitnehmer | 3’413 | 4’204 |
Rückzahlungen WEF | 436 | 282 |
Rückzahlungen Scheidung | 182 | 261 |
Aktivierung Sparguthaben IV-Rentner | 87 | 823 |
Verzinsung des Sparkapitals1 | 7’704 | 15’038 |
Mindestleistung nach Freizügigkeitsgesetz | 0 | -55 |
Brutto-Zunahme | 115’429 | 134’945 |
Auflösung | ||
Austrittsleistungen | -67’235 | -60’637 |
Vorbezüge WEF | -2’526 | -1’599 |
Vorbezüge Scheidung | -752 | -2’119 |
Übertrag Deckungskapital Altersrentner | -26’700 | -35’273 |
Übertrag Deckungskapital IV-Rentner | -2’569 | -3’928 |
Kapitalleistungen Alter | -10’954 | -10’706 |
Freigewordene Altersguthaben Todesfälle | -2’361 | -888 |
Brutto-Abnahme | -113’096 | -115’150 |
Veränderung | 2’332 | 19’796 |
Stand am 31.12. | 835’124 | 832’792 |
Summe der Altersguthaben nach BVG
2018TCHF | 2017TCHF | |
---|---|---|
Altersguthaben nach BVG (Schattenrechnung) | 388’603 | 390’923 |
BVG-Mindestzinssatz, vom Bundesrat festgelegt | 1.00 % | 1.00 % |
Entwicklung der reglementarischen Sparguthaben und der Altersguthaben nach BVG
Entwicklung des Deckungskapitals für Rentner
2018TCHF | 2017TCHF | ||
---|---|---|---|
Stand am 1.1. | 1’074’627 | 1’062’647 | |
Bildung | |||
Übertrag aus Sparkapital | 26’700 | 35’273 | |
Zins 0.1 % / 1.25 % | 1’088 | 13’504 | |
Pensionierungsverluste Neurenten (vgl. 5.4.1) | 1'983 | 2'156 | |
Pensionierungsverluste Garantieleistung (vgl. 5.5.3, Ziff. 1) | 3'260 | 6'315 | |
Zuweisung aus Risikofonds | 10’741 | 8’134 | |
Bildung Deckungskapital | 43’772 | 65’381 | |
Auflösung | |||
Altersrenten | -50’095 | -48’487 | |
Freiwillige AHV-Überbrückungsrenten | -278 | -593 | |
Scheidungsrenten | -7 | 0 | |
Ehegattenrenten | -3’354 | -3’156 | |
Pensioniertenkinderrenten | -79 | -93 | |
Waisenrenten | -112 | -104 | |
Invalidenrenten | -1’270 | -869 | |
Invalidenkinderrenten | -37 | -46 | |
Kapitalabfindungen | -94 | -25 | |
Teuerungszulagen | 0 | 0 | |
Auflösung Deckungskapital | -55’326 | -53’375 | |
Veränderung | -11’554 | 12’006 | |
Erhöhung der Barwerte infolge Änderung der technischen Grundlagen | 166’948 | 0 | |
Anpassung an versicherungstechnisches Deckungskapital | 6’376 | -26 | |
Stand am 31.12. | 1’236’397 | 1’074’627 |
Barwerte | 2018 | 2018 | 2017 |
---|---|---|---|
Grundlagen | BVG 2015 | BVG 2015 | BVG 2015 |
Tafel | Generationen | Generationen | Generationen |
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) | 0.10 % | 1.25 % | 1.25 % |
2018TCHF | 2018TCHF | 2017TCHF | |
---|---|---|---|
Vorsorgekapital Altersrenten | 1’092’161 | 947’795 | 954’399 |
Vorsorgekapital Scheidungsrenten | 225 | 192 | 0 |
Vorsorgekapital AHV-Überbrückungsrenten | 573 | 564 | 1’357 |
Vorsorgekapital freiwillige AHV-Überbrückungsrenten | 163 | 161 | 435 |
Vorsorgekapital Invalidenrenten | 34’355 | 28’810 | 25’217 |
Vorsorgekapital IV-Überbrückungsrenten | 92 | 86 | 113 |
Laufende Ehegattenrenten | 84’843 | 72’690 | 67’208 |
Laufende Kinder- und Waisenrenten | 1’685 | 1’551 | 1’899 |
Pendente Invaliditätsfälle | 22’300 | 17’600 | 24’000 |
Total Barwerte | 1’236’397 | 1’069’449 | 1’074’627 |
Erhöhung der Barwerte infolge Änderung der technischen Grundlagen | 166’948 |
Pensionierungsverluste
Die nach wie vor steigende Lebenserwartung sowie das weiterhin anhaltende tiefe Zinsumfeld führen bei jeder Neupensionierung zu einem technischen Verlust. Im Einzelfall entspricht der Verlust der Differenz zwischen dem persönlichen Altersguthaben und dem Barwert der Rentenleistung. Der Verlust ist umso geringer, je besser der Umwandlungssatz die Realität abbildet.
Die nachstehende Tabelle weist die Kosten auf. Sie werden durch die Rendite finanziert, was den Deckungsgrad negativ belastet.
2018 | 2017 | |
---|---|---|
Grundlagen | BVG 2015 | BVG 2015 |
Tafel | Generationen | Generationen |
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) | 1.25 % | 1.25 % |
Anzahl Alterspensionierungen | 58 | 63 |
2018TCHF | 2017TCHF | |
---|---|---|
Altersguthaben zur Finanzierung neuer Altersrenten | 29’960 | 36’878 |
Versicherungstechnisch erforderliche Altersguthaben | -31’943 | -39’034 |
Pensionierungsverluste zulasten Stiftung | -1’983 | -2’156 |
Pensionierungsverluste in % der rentenbildenden Altersguthaben | 6.6 % | 5.8 % |
Pensionierungsverluste in % des Vorsorgekapitals aktive Versicherte | 0.2 % | 0.3 % |
Pensionierungsverluste in % des Anlagevermögens | 0.1 % | 0.1 % |
Pro 1‘000 Rentenfranken eines Neurentners sind 6.6 % oder 66 Franken nicht durch Beiträge finanziert. Mit den ab 1.1.2017 gültigen Umwandlungssätzen sind die versprochenen reglementarischen Leistungen 6.6 % zu hoch.
Die Pensionierungsverluste von 1.983 Mio. Franken entsprechen 0.2 % aller Altersguthaben der aktiven Versicherten. Diese Kennzahl zeigt auf, wie gross die Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten ist. Im Verhältnis zum Anlagevermögen betragen die Pensionierungsverluste 0.1 %. Demnach werden 0.1 % der erwirtschafteten Jahresrendite zur Deckung der Pensionierungsverluste verwendet.
57 neue Rentenbezüger haben die garantierte Altersrente (siehe Abschnitt 5.5.3, Ziffer 1) beansprucht. Die entstandenen Kosten der Garantieleistungen betragen 3.3 Mio. Franken und wurden der Rückstellung belastet.
Ohne Senkung des Umwandlungssatzes per 1.1.2017 hätten die Pensionierungsverluste gesamthaft 5.2 Mio. Franken bzw. 19.6 % der rentenbildenden Altersguthaben betragen.
Zusammensetzung, Entwicklung und Erläuterung der technischen Rückstellungen
Zusammensetzung der technischen Rückstellungen
2018 | 2017 | ||
---|---|---|---|
Grundlagen | BVG 2015 | BVG 2015 | |
Tafel | Generationen | Generationen | |
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) | 0.10 % | 1.25 % | |
2018TCHF | 2017TCHF | VeränderungTCHF | |
Rückstellung Garantieleistung Umwandlungssatz1 | 13’383 | 63’685 | -50’302 |
Rückstellung Pensionierungsverluste2 | 17’396 | 0 | 17'396 |
Rückstellung AHV-Überbrückungsrente3 | 940 | 1’298 | -358 |
Risikoschwankungsreserve4 | 26’000 | 25’970 | 30 |
Beitragssubvention5 | 1’444 | 1’241 | 203 |
Total technische Rückstellungen | 59’163 | 92’194 | -33’031 |
1–5 siehe 5.5.3
Entwicklung der technischen Rückstellungen
AnfangsbestandTCHF | ZuweisungTCHF | EntnahmenTCHF | NeubewertungTCHF | EndbestandTCHF | |
---|---|---|---|---|---|
Rückstellung Garantieleistung Umwandlungssatz1 | 63’685 | 0 | -50’302 | 0 | 13'383 |
Rückstellung Pensionierungsverluste2 | 0 | 17’396 | 0 | 0 | 17’396 |
Rückstellung AHV-Überbrückungsrente3 | 1’298 | 0 | -358 | 0 | 940 |
Risikoschwankungsreserve4 | 25’970 | 12’466 | -12’436 | 0 | 26’000 |
Beitragssubvention5 | 1’241 | 655 | -485 | 32 | 1’444 |
Total technische Rückstellungen | 92’194 | 30’517 | -63’581 | 32 | 59’163 |
1–5 siehe 5.5.3
Erläuterung der technischen Rückstellungen
Die technischen Rückstellungen decken erkennbare Verpflichtungen, die sich nach Art. 44 BVV 2 negativ auf die finanzielle Lage auswirken. Sie werden unabhängig von der finanziellen Lage gebildet. Die Höhe der versicherungstechnisch notwendigen Rückstellungen wird vom Experten für berufliche Vorsorge ermittelt und gemäss Rückstellungsreglement gebildet bzw. aufgelöst.
- Beim Altersrücktritt wird das vorhandene Altersguthaben mithilfe des Umwandlungssatzes in eine Rente umgerechnet. Der Umwandlungssatz wurde per 1.1.2017 gesenkt. Als Übergangsbestimmung wird für die Versicherten mit Jahrgang 1958 und älter, die seit dem 31.12.2015 ununterbrochen versichert sind, die frankenmässige Altersrente garantiert, welche diese Versicherten bei einer angenommenen Pensionierung auf den 31.12.2016 ab dem 1.1.2017 erhalten hätten. Die Höhe der Rückstellung entspricht den maximal noch möglichen Mehrkosten. Ein Differenzbetrag zu der per Bilanzstichtag neu berechneten Rückstellung wird zugunsten der Betriebsrechnung aufgelöst. Die im Jahr 2018 entstandenen Kosten (Pensionierungsverluste) betragen 3.3 Mio. Franken und wurden der Rückstellung belastet. Per 31.12.2018 beträgt die Rückstellung neu 13.4 Mio. Franken.
- Sofern die reglementarischen Umwandlungssätze höher sind als die versicherungstechnischen Umwandlungssätze, entsteht bei einer Pensionierung mit Rentenbezug ein versicherungstechnischer Verlust. Die Rückstellung entspricht 6 % der Summe der per Bilanzstichtag erworbenen Altersguthaben der Versicherten, die am Bilanzstichtag das 58. Altersjahr vollendet haben.
- Per 1.1.2017 ist der durch den Arbeitgeber bezahlte Umlagebeitrag von 1 % für ergänzende Leistungen, insbesondere für AHV-Überbrückungsrenten, weggefallen. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine neuen AHV-Überbrückungsrenten durch die Stiftung mehr ausgerichtet. Als Übergangsbestimmung soll für Versicherte mit Jahrgang 1956 und älter, deren massgebender Jahreslohn nach Vollendung des 58. Altersjahres 80'000 Franken oder weniger betragen hat, die am 31.12.2016 geltende Reglementsbestimmung über die Finanzierung der AHV-Überbrückungsrente durch die Stiftung weiterhin gelten. Als Rückstellung wird in der Bilanz jeweils derjenige Betrag zurückgestellt, mit welchem alle nach dem Bilanzstichtag zu finanzierenden AHV-Überbrückungsrenten abgedeckt wären, wenn die Versicherten im frühestmöglichen Zeitpunkt die AHV-Überbrückungsrente beanspruchen würden. Per 31.12.2018 beträgt die Rückstellung demnach 0.9 Mio. Franken.
- Die Risikoschwankungsreserve dient zur Sicherstellung von Ansprüchen der Leistungsberechtigten bei schlechtem Schadenverlauf infolge Invalidität und Tod. Der Stiftungsrat stellt im Grundsatz sicher, dass die Risikobeiträge ausreichen, die erwarteten Kosten der Versicherungsereignisse Invalidität und Tod zu decken. Per 31.12.2017 wurde eine Risikoanalyse durchgeführt. Der Maximalbetrag der Risikoschwankungsreserve beträgt 26 Mio. Franken und der Mindestbetrag 20 Mio. Franken.
- Für Versicherte mit Geburtsjahr 1959 und älter, die per 1.7.2001 von der Pensionskasse des Bundes in die Stiftung übergetreten sind (Übertrittsgeneration), wird eine Beitragssubvention von 2 % gewährt. Die Kosten für diese Übergangsbestimmung nehmen bei Austritten von Versicherten mit einer Beitragssubvention ab, bei Erhöhungen ihrer versicherten Löhne und bei einem späteren Altersrücktritt als angenommen nehmen sie zu. Insgesamt beträgt die Rückstellung 1.4 Mio. Franken für 304 Versicherte (Vorjahr 364 Versicherte).
Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen
2018 | 2017 | |
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Technische Grundlagen | BVG 2015 | BVG 2015 |
Tafel | Generationen | Generationen |
Bewertungszinssatz (technischer Zinssatz) | 0.10 % | 1.25 % |
Der Stiftungsrat hat zusammen mit dem Experten für berufliche Vorsorge die Bewertung der Rentenverpflichtungen thematisiert. Infolge des weiterhin tiefen Zinsniveaus hat der Stiftungsrat beschlossen, die Rentenverpflichtungen anhand von risikolosen Zinssätzen zu bewerten. Als risikolose Zinssätze werden die fristenkongruenten Kassazinssätze von Obligationen der Eidgenossenschaft verwendet (Zinskurve der Schweizerischen Nationalbank gemäss Publikation unter www.snb.ch). Per 31.12.2018 entspricht dieses Verfahren einem fixen Bewertungszinssatz von 0.1 %.
Die Neubewertung des Vorsorgekapitals der Rentner belastet die Jahresrechnung zusätzlich mit 166.9 Mio. Franken (vgl. Abschnitt 5.4) sowie mit 32‘000 Franken für die Neubewertung der technischen Rückstellungen (vgl. Abschnitt 5.5.2).
Die Patronale Finanzierungsstiftung der RUAG hat 156.7 Mio. Franken zur Finanzierung der Neubewertung an die Vorsorge RUAG übertragen (vgl. Abschnitt 7.6). Ohne diese Einlage wäre der Deckungsgrad per 31.12.2018 rund 7 % tiefer.
Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2
Der Deckungsgrad gibt Auskunft, ob die laufenden und die künftigen reglementarischen Verpflichtungen (Leistungen) durch das Vermögen (Aktiven) gedeckt sind. Dies ist der Fall, wenn der Deckungsgrad mindestens 100 % beträgt. Liegt der Deckungsgrad unter 100 %, so besteht eine Unterdeckung nach Art. 44 BVV 2. Bei der Feststellung der Unterdeckung ist die Sicherheit der Erfüllung der Vorsorgezwecke nicht in jedem Fall unmittelbar gefährdet.
2018TCHF | 2017TCHF | |
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Total Aktiven (Bilanzsumme) | 2’160’199 | 2’070’493 |
Verbindlichkeiten | -6’393 | -4’833 |
Passive Rechnungsabgrenzung | -90 | -58 |
Nicht-technische Rückstellungen | 0 | -500 |
Vorsorgevermögen netto (Vv) | 2’153’716 | 2’065’102 |
Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen (Vk) | 2’130’684 | 1’999’613 |
Deckungsgrad (Vv in % von Vk) | 101.1 % | 103.3 % |
Ergebnis des letzten versicherungstechnischen Gutachtens
Das letzte versicherungstechnische Gutachten wurde von Deprez Experten AG, Zürich, per 31.12.2017 erstellt. Schlussfolgerungen:
- Der Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 beträgt per 31.12.2017 103.3 % (letztes Gutachten per 31.12.2014 103.4 %).
- Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve beträgt 339.9 Mio. Franken, der Zieldeckungsgrad 117 %. Verglichen mit dem Deckungsgrad von 103.3 % per 31.12.2017 besteht somit ein Reservedefizit in der Höhe von 13.7 % des Vorsorgekapitals inkl. technischer Rückstellungen oder 274.4 Mio. Franken.
- Die Sanierungsfähigkeit kann im Quervergleich zu anderen Pensionskassen aufgrund der Bestandesstruktur als eher ungenügend bezeichnet werden.
- Die laufende Finanzierung deckt die Altersgutschriften ab. Die Risikobeiträge decken aufgrund der gemachten Erfahrungen die Risikokosten aus den Versicherungsfällen Tod und Invalidität. Eine kleine Finanzierungslücke besteht beim Umwandlungssatz (Pensionierungsverluste).
Der Experte bestätigt, dass
- die verwendeten versicherungstechnischen Grundlagen angemessen sind;
- die Vorsorge RUAG per 31.12.2017 Sicherheit bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann (Art. 52e Abs. 1 Bst. a BVG);
- die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (Art. 52e Abs. 1 Bst. b BVG);
- die getroffenen Massnahmen zur Deckung der versicherungstechnischen Risiken ausreichend sind.
Das nächste versicherungstechnische Gutachten wird per 31.12.2020 erstellt. Das Ergebnis wird in der Jahresrechnung 2021 ausgewiesen.
1 Der reglementarische Zinssatz für die Sparguthaben wird jährlich vom Stiftungsrat beschlossen. Der Zinssatz kann vom BVG-Mindestzinssatz abweichen, wobei die Verzinsung der BVG-Altersguthaben (Schattenrechnung) mit dem vom Bundesrat festgelegten Minimalzins sichergestellt bleibt (vgl. Abschnitt 5.3). Die Sparguthaben wurden im Berichtsjahr mit 1 % verzinst (Vorjahr 2 %).